- 677 - 1248. Juli 8. Auf der Breslauer Burg in der Martinskirche. 8. id. Jul. Boleslaw Herzog von Schlesien und Polen befreit nach mannigfachen Streitigkeiten mit dem Bischof von Breslau wegen mancher von den Unterthanen der Kirche beanspruchter Dienste, wegen der durch die verschiedenen herzoglichen Jäger veranlassten Unkosten, wegen des Geleites (prevod) und der Zölle (povoz), wozu Jene stärker herangezogen wurden als die Mannen der Ritter, so dass sie dadurch an Dienstleistungen für ihre Herren wesentlich behindert wurden, in Ausführung eines Wunsches seines verstorbenen Vaters (Heinrich's II.), und nachdem ihn der Archidiakon von Lüttich, Jakob, Kapellan und Stellvertreter des Papstes in Polen und anderen Ländern, mit Bischof Thomas ausgesöhnt hat, dessen Unterthanen von allen jenen Lasten und speciell der Aufnahme von Gästen und Boten an den oder von dem Herzog. Nur dieser selbst soll im Nothfall auf den Gütern der Kirche Aufnahme verlangen dürfen, doch unter Rücksichtsnahme auf die Armen der Kirche. Z. Bogusl. Kastellan von Nimptsch, Bert. Kastellan von Ritschen, Petrico Kastellan von Zuni (Schweidnitz?), Bogusl. juvenis und Sambor Ritter, Joh. archid., Bogusl. cant., Sdizl. cust., mag. Gozvinus, Val. not., Ecard Domherren von Breslau, Bruder Ebord Kustos der Minoriten in Polen, Br. Simon Minorit, Br. Arnuldus Kap. des Archid. von Lüttich, Joh. Notar des Letzteren, Ausfertiger dieses, Ricard can. Opol. Mit dem Siegel des Legaten Jakob. Abdruck bei Stenzel, Bisthums-Urkunden 14, aus dem Original Dom-Archiv C. 47 (Transsumt vom 3. September 1248) und bei Perlbach Urkunden buch von Pomerelleu 109. Neuerdings hat Heyne I. 355, Anmerk. die Urkunde noch einmal abgedruckt und zwar wunderlicher Weise aus dem lib. niger, wo dann natürlich mannigfache Fehler mit untergelaufen sind. Klose I. 487 führt die Urkunde irrthümlich mit dem 15. Juli an. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |